Zusammenfassung:
Die zweite Generation des Eurocodes 7 zielt darauf ab, den Baugrund, einschließlich Boden und Fels, abzudecken. Die derzeitige Praxis der geotechnischen Planung bildet die Grundlage; das Ziel ist es, den Felsbau einzubeziehen, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, die Vorschriften zu harmonisieren und neue Entwicklungen zu berücksichtigen. Dieser Beitrag behandelt EN 1997 Teil 1, der sich mit den allgemeinen Regeln der geotechnischen Planung befasst, in Verbindung mit EN 1990, den Grundlagen der Planung von Tragwerken und geotechnischen Bauwerken, und den Teilen 2 und 3 von EN 1997. Der Entwurfsprozess von der Baugrunderkundung bis zum Nachweis der Grenzzustände wird mit einem Schwerpunkt auf dem Felsbau dargestellt. Die folgenden Themen werden ausführlicher behandelt: Geotechnische Kategorien: Das Konzept wurde beibehalten, basiert nun aber auf Versagensfolgeklassen (definiert in EN 1990) und neu eingeführten Klassen der geotechnischen Komplexität. Um ein ausreichendes Maß an Zuverlässigkeit eines geotechnischen Bauwerks zu gewährleisten, ist nicht nur eine ausreichende Bemessung für Grenzzustände erforderlich, sondern es müssen auch andere Anforderungen in Abhängigkeit von diesen Klassen erfüllt werden ; Ersatz der Nachweisverfahren des aktuellen Eurocodes 7: Die Grenzzustände der Tragfähigkeit werden in Abhängigkeit von der Art des geotechnischen Bauwerks durch eine Kombination aus den in EN 1990 definierten Nachweisfällen (Verification Cases), in denen die Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen und Auswirkungen der Einwirkungen definiert sind, und den in EN 1997 definierten Sätzen von Teilsicherheitsbeiwerten für Bodeneigenschaften bzw. Widerstände nachgewiesen ; Anwendung numerischer Methoden, wobei ein ULS-Nachweis mit zwei Sätzen von Teilsicherheitsbeiwerten vorgesehen ist, und mögliche Vorgangsweisen für eine Abfolge von Bauzuständen definiert werden ; Anwendung probabilistischer Methoden bei der Bemessung, insbesondere in Fällen, in denen die Eigenschaften von Trennflächen (z. B. Trennflächen) die Bemessung bestimmen ; Praxis der Beobachtungsmethode, einschließlich des Konzepts von Bemessungsvarianten und von Vorschriften für deren Auswahl