Zusammenfassung:
Die Stromversorgungsverordnung verpflichtet die Netzbetreiber bis 2027, dass mindestens 80 % aller Messeinrichtungen intelligente Messsysteme sein müssen. Diese Smart Meter müssen über eine Kundenschnittstelle verfügen, mit der die Kunden Messwerte lokal in einem «international üblichen Datenformat» und direkt zum Zeitpunkt ihrer Erfassung abrufen können. Mit der neusten Revision der Stromversorgungsverordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, wurden die Netzbetreiber zudem verpflichtet, bis zum 31. Januar 2026 transparente und diskriminierungsfreie Richtlinien für die international üblichen Datenformate festzulegen. Dies erfolgte mit der VSE-Branchenempfehlung «Standards Kundenschnittstelle für intelligente Messsysteme».
Bei den in der Schweiz bisher eingesetzten Zählertypen hat sich kein Standard bei der Kundenschnittstelle durchgesetzt. Um trotzdem eine einheitliche Schnittstelle gegenüber dem Kunden sicherstellen zu können, soll ein Adapter, ein sogenannter Smart-Meter-Reader, die Daten aus den unterschiedlichen Schnittstellen in ein festgelegtes Format umwandeln und über eine standardisierte Schnittstelle ausgeben. Marktreife Smart-Meter-Reader sind schon erhältlich und sind mit unterschiedlichen Schnittstellen kompatibel. Um die Kompatibilität der Smart-Meter-Reader mit den verschiedenen bereits im Einsatz stehenden Smart Metern zu vereinfachen, werden in der VSE-Branchenempfehlung Mindestanforderungen an die Kundenschnittstelle der Smart Meter festgelegt.